Grundsteuerreform 2025 im Saarland – Fahrplan & Spartipps

Kurz & knapp: Ab dem 1. Januar 2025 zahlen alle saarländischen Eigentümer ihre Grundsteuer nach dem neuen Bundesmodell. Viele Gemeinden – darunter Merzig – haben ihre Hebesätze bereits angepasst oder eine Übergangsregelung beschlossen. Jetzt lohnt sich der prüfende Blick auf Ihren Bescheid. (saarland.de)

Warum 2025 ein Wendepunkt ist

Die alte Einheitsbewertung von 1964 (West) bzw. 1935 (Ost) wurde 2018 vom Bundes­verfassungs­gericht für verfassungs­widrig erklärt. Nach mehrjähriger Übergangs­phase startet 2025 die neue Grundsteuer – und mit ihr rund 36 Mio. Steuer­bescheide bundesweit. Im Saarland greifen – anders als in Bayern oder Hessen – die bundes­einheitlichen Regeln des sogenannten Bundes­modells. (Bund der Steuerzahler e.V.)


2. So setzt sich die neue Grundsteuer zusammen

SchrittFaktorErklärung
1GrundsteuerwertMarktnahe Bewertung Ihres Grundstücks zum Stichtag 1. 1. 2022 (Wohn­fläche, Baujahr, Bodenrichtwert u. a.).
2Steuer­messzahlVom Bund festgelegter Promille­satz (0,31 ‰ für Wohnen) – soziale Entlastung bei selbstgenutztem Wohneigentum.
3HebesatzWird von jeder Gemeinde jährlich festgelegt.

Beispiel Merzig
Grundsteuerwert = 280 000 € → Messbetrag = 868 € → Hebesatz 2025 (Grundsteuer B) = 470 % → Jahres­grundsteuer = 4 079,60 €. (Bundesministerium der Finanzen, Startseite)

Pflichten & Fristen – Ihr Fahrplan

TerminTo-doTipp
bereits erledigtGrundsteuer­erklärung einreichenNachmeldungen (z. B. Anbauten) binnen 1 Monat.
Januar 2025Grundsteuer­bescheid der Gemeinde prüfenBescheid kommt per Post oder Amtsblatt.
15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November 2025Vierteljährliche ZahlungAuf Antrag Jahres­einzug zum 1. Juli möglich. (Bundesministerium der Finanzen)
1 Monat ab BekanntgabeEinspruch gegen Wert- oder Steuer­bescheidSichert Frist, auch wenn Begründung nachgereicht wird.

Besonderheiten im Saarland & in Merzig

  • Bundesmodell gilt ohne Abweichungen – anders als in fast der Hälfte der Länder.
  • Hebesatz 2025 in Merzig:
    • Grundsteuer A: 309 % (unverändert)
    • Grundsteuer B: vorläufig 470 % – Anpassung 2026 angekündigt, sobald alle Messbeträge vorliegen. (Startseite)
  • Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss Saarland zentral online; einige Werte liegen über dem Markt.

Einspruch – wenn der Bescheid zu hoch ist

Im Mai 2024 hat der Bundes­finanzhof (BFH) entschieden, dass Eigentümer alternative Nachweise (z. B. Gutachten, Kaufpreis­sammlung) vorlegen dürfen, wenn der festgestellte Grundsteuerwert „erheblich überhöht“ ist. Die Finanz­ämter müssen den Bescheid dann vorläufig aussetzen (AdV). (bundesfinanzhof.de, Haufe.de News und Fachwissen)

Vorgehen in 3 Schritten

  1. Bescheid prüfen – Abgleich mit Bodenrichtwert/Gutachten.
  2. Fristwahrung – Einspruch binnen eines Monats, formlos möglich.
  3. Begründung nachreichen – Gutachten oder Vergleichs­kaufpreise beifügen.

Steuertipps: So senken Sie Ihre Belastung

  1. Datenfehler korrigieren
    • Wohnfläche, Baujahr, Garagen – jede Änderung wirkt sich auf den Messbetrag aus.
  2. Steuer­befreiungen prüfen
    • Denkmalschutz, land-/forst­wirtschaftliche Nutzungen können die Steuer mindern.
  3. Zahlungsart umstellen
  4. Hebesatz im Blick behalten
    • 2026 könnte Merzig (und andere Kommunen) für Aufkommens­neutralität nachjustieren – dann lohnt ein erneuter Vergleich.

Checkliste zum Download

  • Grundsteuerwert-Bescheid vorhanden
  • Hebesatz Ihrer Gemeinde notiert
  • Zahlungsart gewählt (vierteljährlich / jährlich)
  • Bodenrichtwert geprüft
  • Einspruchs­frist im Kalender markiert
  • Eventuelle Steuer­befreiungen beantragt

(PDF-Download in Vorbereitung – sprechen Sie uns an.)

Fazit & nächste Schritte

Die Grundsteuerreform bringt Bewegung in Ihre Nebenkosten – aber auch Chancen, Belastungen zu reduzieren. Immobilien Rehlinger unterstützt Sie bei:

  • Bescheid-Check & Einspruch
  • Marktwert­gutachten zur Nachweis­führung
  • Kauf- & Verkaufs­strategien unter den neuen Steuer­regeln

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