Haftungsausschluss, Immobilienangebote, digitale Inhalte & Courtage
1. Allgemeine Hinweise zu Immobilienangeboten
Alle Immobilienangebote, Exposés, Objektbeschreibungen und sonstigen Informationen der Christoph Rehlinger GmbH wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt.
Die Angaben zu den angebotenen Immobilien beruhen jedoch ganz oder teilweise auf Informationen, Unterlagen und Auskünften der jeweiligen Eigentümer, Verkäufer, Vermieter oder sonstiger Dritter.
Die Christoph Rehlinger GmbH übernimmt daher keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben, soweit eine eigene Überprüfung nicht ausdrücklich zugesichert wurde.
Irrtum, Änderungen und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2. Flächen, Maße, Baujahr und Grundstücksangaben
Angaben insbesondere zu Wohnfläche, Nutzfläche, Grundstücksgröße, Zimmeranzahl, Baujahr, Modernisierungsjahr, Ausstattungsmerkmalen und sonstigen Maßen beruhen – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben – auf den Angaben und Unterlagen der Eigentümer bzw. sonstiger Dritter.
Flächen- und Maßangaben sind grundsätzlich als Circa-Angaben zu verstehen.
Eine eigenständige Vermessung oder Überprüfung durch die Christoph Rehlinger GmbH erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich angegeben wird.
Interessenten wird empfohlen, für ihre Kaufentscheidung wesentliche Angaben und Unterlagen selbst bzw. durch entsprechend qualifizierte Fachleute überprüfen zu lassen.
3. Grundrisse, Pläne und Darstellungen
In Immobilienangeboten verwendete Grundrisse, Lagepläne, Skizzen und sonstige grafische Darstellungen können zur besseren Übersicht bearbeitet, vereinfacht, digital aufbereitet oder nach vorhandenen Unterlagen neu dargestellt worden sein.
Sie dienen in erster Linie der Orientierung und sind nicht zwingend maßstabsgetreu.
Maßgeblich sind die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort sowie die vorhandenen behördlichen und baulichen Unterlagen.
4. Fotografien und Bildbearbeitung
Die in unseren Immobilienangeboten verwendeten Fotografien dienen der Veranschaulichung der jeweiligen Immobilie.
Zur Verbesserung der Darstellung können Fotografien digital optimiert oder bearbeitet werden. Dies kann beispielsweise Anpassungen von Helligkeit, Kontrast, Farbe, Perspektive oder Bildausschnitt sowie die Entfernung störender oder persönlicher Gegenstände umfassen.
Hierbei können auch KI-gestützte Bildbearbeitungsverfahren eingesetzt werden.
Wesentliche bauliche Eigenschaften, vorhandene Ausstattungsmerkmale oder erkennbare wertrelevante Eigenschaften einer Immobilie sollen durch eine solche Bearbeitung nicht bewusst verfälscht dargestellt werden.
Maßgeblich für Zustand, Beschaffenheit und Ausstattung sind die tatsächlichen Gegebenheiten bei der Besichtigung.
5. Visualisierungen und virtuelles Homestaging
Soweit Bilder über eine übliche fotografische Optimierung hinausgehen und beispielsweise eine mögliche zukünftige Möblierung, Renovierung, Gartengestaltung, Farbgestaltung oder sonstige Veränderung darstellen, handelt es sich um Visualisierungen bzw. beispielhafte Darstellungen.
Solche Darstellungen dienen ausschließlich dazu, mögliche Gestaltungs- oder Nutzungsideen zu veranschaulichen und stellen keine zugesicherte Beschaffenheit der Immobilie dar.
Entsprechende Darstellungen werden, soweit erforderlich, als Visualisierung oder beispielhafte Darstellung gekennzeichnet.
6. KI-gestützte Inhalte und Texte
Bei der Erstellung und Aufbereitung von Objektbeschreibungen, Exposés, Übersetzungen, Marketingtexten, Fotografien, Visualisierungen, Grundrissen und sonstigen Inhalten können digitale und KI-gestützte Werkzeuge unterstützend eingesetzt werden.
Die hierdurch erstellten oder bearbeiteten Inhalte werden nach Möglichkeit vor Veröffentlichung überprüft.
Trotz sorgfältiger Bearbeitung können Fehler oder Abweichungen nicht vollständig ausgeschlossen werden.
KI-gestützte Inhalte ersetzen insbesondere keine fachtechnische, baurechtliche, steuerliche oder rechtliche Prüfung einer Immobilie.
7. Energieangaben und technische Informationen
Angaben zu Energieausweisen, Energieverbrauch, Energiebedarf, Heizungsanlagen, technischen Einrichtungen sowie zu Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen beruhen auf den jeweils vorliegenden Unterlagen und Angaben der Eigentümer bzw. sonstiger Dritter.
Die Christoph Rehlinger GmbH führt keine technische Begutachtung der Immobilie oder ihrer Anlagen durch, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
8. Besichtigung und tatsächlicher Zustand
Fotografien, Grundrisse, Exposés und Objektbeschreibungen können eine persönliche Besichtigung nicht ersetzen.
Interessenten wird empfohlen, sich vor einer Kauf- oder Mietentscheidung selbst ein umfassendes Bild vom tatsächlichen Zustand der Immobilie zu machen und bei Bedarf geeignete Sachverständige oder Fachunternehmen hinzuzuziehen.
9. Keine Beschaffenheitsgarantie
Angaben in Exposés, Immobilienportalen, auf unserer Internetseite, in sozialen Medien oder sonstigen Werbeunterlagen stellen grundsätzlich keine Beschaffenheitsgarantie dar, soweit eine solche nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Für den Erwerb einer Immobilie sind die im notariellen Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen maßgeblich.
10. Courtage / Käuferprovision
Soweit beim jeweiligen Immobilienangebot eine Käuferprovision ausgewiesen ist, entsteht der Provisionsanspruch der Christoph Rehlinger GmbH bei wirksamem Abschluss des entsprechenden Maklervertrages und erfolgreichem Abschluss des durch die Maklertätigkeit vermittelten bzw. nachgewiesenen Hauptvertrages.
Die konkrete Höhe der Käuferprovision wird beim jeweiligen Immobilienangebot bzw. im jeweiligen Exposé ausgewiesen.
Soweit dort beispielsweise eine Käuferprovision von 3,57 % einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer angegeben ist, bezieht sich diese auf den notariell beurkundeten Kaufpreis.
Die Maklerprovision ist – vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Regelungen oder Vereinbarungen – mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages verdient und fällig.
Für die Verteilung der Maklerkosten beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
11. Kaufnebenkosten
Neben dem Kaufpreis können insbesondere Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Grundbuchkosten anfallen.
Etwaige Maklerkosten ergeben sich aus dem jeweiligen Immobilienangebot und dem zugrunde liegenden Maklervertrag.
12. Finanzierung und Kreditvermittlung
Soweit wir zusätzlich eine Finanzierung oder Kreditvermittlung anbieten, handelt es sich um eine von der Immobilienvermittlung zu unterscheidende Leistung.
Die Gewährung eines Darlehens und dessen Konditionen richten sich nach der individuellen Bonität, den Voraussetzungen des jeweiligen Kreditinstituts sowie den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten.
Aus einer Immobilienanfrage oder Immobilienvermittlung ergibt sich kein Anspruch auf die Gewährung einer Finanzierung.
13. Urheberrecht
Texte, Fotografien, Grundrisse, Grafiken und sonstige Inhalte unserer Immobilienangebote dürfen – soweit keine anderweitigen Rechte bestehen – ohne vorherige Zustimmung der Christoph Rehlinger GmbH nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder für eigene gewerbliche Zwecke verwendet werden.
14. Hinweis für Interessenten
Sollten einzelne Angaben für Ihre Kauf- oder Mietentscheidung von besonderer Bedeutung sein, sprechen Sie uns bitte darauf an.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beschaffung vorhandener Unterlagen und bei der Klärung offener Fragen.
Christoph Rehlinger GmbH
– Immobilienmakler und Kreditvermittlung
Schlossberg 11
66663 Merzig
Telefon: 0177 7759459
E-Mail: christoph@immobilien-rehlinger.de
www.immobilien-rehlinger.de