Grundsteuerreform 2025 im Saarland – Fahrplan & Spartipps

Kurz & knapp: Ab dem 1. Januar 2025 zahlen alle saarländischen Eigentümer ihre Grundsteuer nach dem neuen Bundesmodell. Viele Gemeinden – darunter Merzig – haben ihre Hebesätze bereits angepasst oder eine Übergangsregelung beschlossen. Jetzt lohnt sich der prüfende Blick auf Ihren Bescheid. (saarland.de) Warum 2025 ein Wendepunkt ist Die alte Einheitsbewertung von 1964 (West) bzw. 1935 (Ost) wurde 2018 vom Bundes­verfassungs­gericht für verfassungs­widrig erklärt. Nach mehrjähriger Übergangs­phase startet 2025 die neue Grundsteuer – und mit ihr rund 36 Mio. Steuer­bescheide bundesweit. Im Saarland greifen – anders als in Bayern oder Hessen – die bundes­einheitlichen Regeln des sogenannten Bundes­modells. (Bund der Steuerzahler e.V.) 2. So setzt sich die neue Grundsteuer zusammen Schritt Faktor Erklärung 1 Grundsteuerwert Marktnahe Bewertung Ihres Grundstücks zum Stichtag 1. 1. 2022 (Wohn­fläche, Baujahr, Bodenrichtwert u. a.). 2 Steuer­messzahl Vom Bund festgelegter Promille­satz (0,31 ‰ für Wohnen) – soziale Entlastung bei selbstgenutztem Wohneigentum. 3 Hebesatz Wird von jeder Gemeinde jährlich festgelegt. Beispiel MerzigGrundsteuerwert = 280 000 € → Messbetrag = 868 € → Hebesatz 2025 (Grundsteuer B) = 470 % → Jahres­grundsteuer = 4 079,60 €. (Bundesministerium der Finanzen, Startseite) Pflichten & Fristen – Ihr Fahrplan Termin To-do Tipp bereits erledigt Grundsteuer­erklärung einreichen Nachmeldungen (z. B. Anbauten) binnen 1 Monat. Januar 2025 Grundsteuer­bescheid der Gemeinde prüfen Bescheid kommt per Post oder Amtsblatt. 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November 2025 Vierteljährliche Zahlung Auf Antrag Jahres­einzug zum 1. Juli möglich. (Bundesministerium der Finanzen) 1 Monat ab Bekanntgabe Einspruch gegen Wert- oder Steuer­bescheid Sichert Frist, auch wenn Begründung nachgereicht wird. Besonderheiten im Saarland & in Merzig Einspruch – wenn der Bescheid zu hoch ist Im Mai 2024 hat der Bundes­finanzhof (BFH) entschieden, dass Eigentümer alternative Nachweise (z. B. Gutachten, Kaufpreis­sammlung) vorlegen dürfen, wenn der festgestellte Grundsteuerwert „erheblich überhöht“ ist. Die Finanz­ämter müssen den Bescheid dann vorläufig aussetzen (AdV). (bundesfinanzhof.de, Haufe.de News und Fachwissen) Vorgehen in 3 Schritten Steuertipps: So senken Sie Ihre Belastung Checkliste zum Download (PDF-Download in Vorbereitung – sprechen Sie uns an.) Fazit & nächste Schritte Die Grundsteuerreform bringt Bewegung in Ihre Nebenkosten – aber auch Chancen, Belastungen zu reduzieren. Immobilien Rehlinger unterstützt Sie bei: 👉 Kostenfreie Erst­beratung sichern: Kontaktformular öffnen