Grundsteuerreform 2025 im Saarland – Fahrplan & Spartipps

Kurz & knapp: Ab dem 1. Januar 2025 zahlen alle saarländischen Eigentümer ihre Grundsteuer nach dem neuen Bundesmodell. Viele Gemeinden – darunter Merzig – haben ihre Hebesätze bereits angepasst oder eine Übergangsregelung beschlossen. Jetzt lohnt sich der prüfende Blick auf Ihren Bescheid. (saarland.de) Warum 2025 ein Wendepunkt ist Die alte Einheitsbewertung von 1964 (West) bzw. 1935 (Ost) wurde 2018 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Nach mehrjähriger Übergangsphase startet 2025 die neue Grundsteuer – und mit ihr rund 36 Mio. Steuerbescheide bundesweit. Im Saarland greifen – anders als in Bayern oder Hessen – die bundeseinheitlichen Regeln des sogenannten Bundesmodells. (Bund der Steuerzahler e.V.) 2. So setzt sich die neue Grundsteuer zusammen Schritt Faktor Erklärung 1 Grundsteuerwert Marktnahe Bewertung Ihres Grundstücks zum Stichtag 1. 1. 2022 (Wohnfläche, Baujahr, Bodenrichtwert u. a.). 2 Steuermesszahl Vom Bund festgelegter Promillesatz (0,31 ‰ für Wohnen) – soziale Entlastung bei selbstgenutztem Wohneigentum. 3 Hebesatz Wird von jeder Gemeinde jährlich festgelegt. Beispiel MerzigGrundsteuerwert = 280 000 € → Messbetrag = 868 € → Hebesatz 2025 (Grundsteuer B) = 470 % → Jahresgrundsteuer = 4 079,60 €. (Bundesministerium der Finanzen, Startseite) Pflichten & Fristen – Ihr Fahrplan Termin To-do Tipp bereits erledigt Grundsteuererklärung einreichen Nachmeldungen (z. B. Anbauten) binnen 1 Monat. Januar 2025 Grundsteuerbescheid der Gemeinde prüfen Bescheid kommt per Post oder Amtsblatt. 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November 2025 Vierteljährliche Zahlung Auf Antrag Jahreseinzug zum 1. Juli möglich. (Bundesministerium der Finanzen) 1 Monat ab Bekanntgabe Einspruch gegen Wert- oder Steuerbescheid Sichert Frist, auch wenn Begründung nachgereicht wird. Besonderheiten im Saarland & in Merzig Einspruch – wenn der Bescheid zu hoch ist Im Mai 2024 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Eigentümer alternative Nachweise (z. B. Gutachten, Kaufpreissammlung) vorlegen dürfen, wenn der festgestellte Grundsteuerwert „erheblich überhöht“ ist. Die Finanzämter müssen den Bescheid dann vorläufig aussetzen (AdV). (bundesfinanzhof.de, Haufe.de News und Fachwissen) Vorgehen in 3 Schritten Steuertipps: So senken Sie Ihre Belastung Checkliste zum Download (PDF-Download in Vorbereitung – sprechen Sie uns an.) Fazit & nächste Schritte Die Grundsteuerreform bringt Bewegung in Ihre Nebenkosten – aber auch Chancen, Belastungen zu reduzieren. Immobilien Rehlinger unterstützt Sie bei: 👉 Kostenfreie Erstberatung sichern: Kontaktformular öffnen